Schutzbereich von Patenten

Der Schutzbereich eines Patents wird maßgeblich durch die erteilten Patentansprüche bestimmt. Zur Auslegung der Patentansprüche werden ergänzend die Beschreibung und die Figuren der Patentschrift herangezogen. Bei der Bewertung potenzieller Patentverletzungen unterscheidet man insbesondere zwischen verschiedenen Arten der möglichen Patentverletzung:

Bei einer wortsinngemäßen Patentverletzung liegt durch eine wortwörtliche Verwirklichung der in einem unabhängigen Patentanspruch beanspruchten technischen Merkmale ein direkter Eingriff in den Schutzbereich vor. 

In vielen Rechtssystemen umfasst der Schutzbereich eines Patents auch sogenannte äquivalente Patentverletzungen. Dies bedeutet, dass technische Lösungen geschützt sein können, die nicht wortwörtlich den Merkmalen eines unabhängigen Patentanspruchs entsprechen, aber deren Kernidee und technische Wirkung bestimmte, von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien erfüllen.

Der Schutzbereich eines deutschen Patents erstreckt sich auch auf die mittelbare Patentverletzung. Die mittelbare Patentverletzung betrifft Fälle, bei denen ein Wettbewerber Produkte oder Mittel anbietet, die sich auf ein wesentliches Element der patentierten Erfindung beziehen und wobei der Wettbewerber weiß oder es offensichtlich ist, dass diese Mittel zur Verwirklichung der geschützten Erfindung geeignet und bestimmt sind. Die mittelbare Patentverletzung betrifft also häufig Zulieferer in der Wertschöpfungskette.

Haben Sie Fragen zum Schutzbereich von Patenten oder Gebrauchsmustern? Wir unterstützen Sie gerne dabei potenzielle Schutzrechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen und Risiken rechtzeitig zu minimieren.

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