Länderauswahl 

Markenanmeldungen sind in zahlreichen Ländern weltweit möglich. Die Wahl der Länder, in denen Markenschutz beantragt werden soll, erfordert eine sorgfältige Abwägung, wobei die folgende Aspekte berücksichtigt werden sollten:

  • Kosten: Für die Anmeldung, Verteidigung und Aufrechterhaltung von Markenrechten in dem jeweiligen Land.
  • Reichweite der Schutzrechte: Das territoriale Ausmaß der Verbietungsrechte sollte den strategischen Zielen im jeweiligen Markt entsprechen.
  • Langfristige Perspektive: Auch zukünftige Marktpotenziale und Expansionsstrategien sollten in die Entscheidung einfließen.

Bei der Auswahl der Länder gilt es also, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Kosten der Markenanmeldung in einem Land oder einer Region und der territorialen Reichweite der damit verbundenen Verbietungsrechte in den jeweiligen Märkten zu finden. 

Eine fundierte Marktanalyse ist daher ein zentraler Bestandteil der Länderauswahl. Dabei können die folgende Fragen helfen, die relevanten Märkte zu identifizieren:

Kundenpotenzial: In welchen Ländern befinden sich die wichtigsten Zielgruppen für Ihre Waren oder Dienstleistungen?

Wettbewerbsumfeld: Sind Ihre Wettbewerber in bestimmten Ländern besonders aktiv?

Strategische Bedeutung: Gibt es Länder, die für Ihre Wettbewerber interessant sind, z. B. aufgrund günstiger Produktionsbedingungen oder lukrativer Absatzmärkte?

Schutz vor Nachahmern: In welchen Ländern besteht ein erhöhtes Risiko durch Produktpiraterie oder Markenrechtsverletzungen?

Für den hiesigen Wirtschaftsraum sind insbesondere deutsche Markenanmeldungen, Unionsmarkenanmeldungen (EU-Marke) und sogenannte Internationale Registrierungen (IR-Marken) von besonderem Interesse.

Deutsche Markenanmeldung
Für Unternehmen mit einem primären Fokus auf Deutschland ist die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oft die naheliegendste Wahl. Interessant ist auch die Erwägung, ob gegebenenfalls ein Verbietungsrecht in Deutschland, Wettbewerber bereits effektiv davor abschreckt in DACH-Raum oder gar der gesamten Europäischen Union aktiv zu werden.  

Unionsmarkenanmeldung (EU-Marke)
Eine EU-Marke gewährt Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Unionsmarken werden beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum angemeldet und bietet eine effiziente Lösung für Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind.

Internationale Registrierung (IR-Marke)
Mit einer IR-Markenanmeldung können Sie vereinfacht Schutz in einer Vielzahl von Ländern beantragen, darunter auch Länder außerhalb Europas. Dies erfolgt über eine zentrale Anmeldung der Marke bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

Die Auswahl der richtigen Länder für Ihre Markenanmeldung ist eine strategische Entscheidung, die individuell auf Ihre geschäftlichen Ziele und Anforderungen abgestimmt sein sollte. Wir unterstützen Sie gerne dabei Ihre Marke national, regional oder international zu Schützen.

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